Glossar
- Anpassungsfortbildung: Anpassungsfortbildungen zielen darauf ab, das vorhandene Wissen und Kompetenzen zu erhalten, zu
erweitern oder der technischen Entwicklung anzupassen, um bei steigenden Anforderungen am Arbeitsplatz auf dem aktuellen Kenntnisstand zu sein. Anpassungsfortbildungen erfolgen in der Regel im Rahmen betrieblicher oder überbetrieblicher
Angebote. (Bundesministerium für Bildung und Forschung II)
- Assistierte Ausbildung: Die assistierte Ausbildung dient dazu, den Übergang von benachteiligten Jugendlichen in eine berufliche Ausbildung und die Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu fördern. Bildungsträger bieten, als dritter Partner Dienstleistungen für
Jugendliche und Unternehmen an. Bei den Angeboten für Unternehmen handelt es sich zum Beispiel um Hilfe beim Ausbildungs- und Bewerbermanagement, Unterstützung bei der Kooperation mit Berufsschulen sowie die Beratung und Information in Hinblick auf bestimmte Zielgruppen. (Bundesagentur für Arbeit I)
- Ausbildungsnachweis (Berichtsheft): Die Ausbildungsordnung schreibt vor, dass Auszubildende einen fachlichen Nachweis
über die Ausbildung zu führen haben. Das regelmäßig geführte Berichtsheft ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. (Bundesministerium für Bildung und Forschung I)
- Ausbildungsordnung: Ausbildungsordnungen legen für jeden der rund 350 bundesweit staatlich anerkannten Ausbildungsberufe fest, was in dem jeweiligen Beruf gelernt werden muss. Inhalte der Ausbildungsordnung sind: Ausbildungsberufsbezeichnung, Ausbildungsdauer, Ausbildungsberufsbild, Ausbildungsrahmenplan und Prüfungsanforderungen. (Bundesministerium
für Bildung und Forschung I)
- Ausbildungsrahmenplan: Ein Bestandteil der Ausbildungsordnung ist der Ausbildungsrahmenplan. Er regelt die allgemeine inhaltliche und zeitliche Struktur der Ausbildung. Er ist die Grundlage für den betrieblichen Ausbildungsplan und ist mit dem
Ausbildungsvertrag bei der zuständigen Stelle (zum Beispiel Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern) einzureichen. (Bundesministerium für Bildung und Forschung I)
- Aufstiegsfortbildung: Aufstiegsfortbildungen ermöglichen eine Erweiterung von Qualifikationen im Beruf. Die Beschäftigten
erhalten durch sie einen höheren Abschluss, bspw. Meister, Fachwirt oder andere vergleichbare Fortbildungsabschlüsse, und
können somit neue Aufgaben und Tätigkeiten im Unternehmen wahrnehmen. Voraussetzungen für eine Fortbildung sind
meist eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung. (Bundesministerium für Bildung und Forschung II)
- Berufliche Weiterbildung: Die berufliche Weiterbildung dient dem Erhalt und der Auffrischung bestehender und dem Erwerb
neuer Qualifikationen. Die berufliche Weiterbildung soll damit die Beschäftigungschancen des Einzelnen erhöhen. Zudem soll
sie den Arbeitskräftebedarf der Wirtschaft langfristig sicherstellen. Es wird zwischen Umschulung, Aufstiegsfortbildung (zum
Beispiel Meister, Techniker) und Anpassungsfortbildung (zum Beispiel Sprachkurse, Softwareschulungen) unterschieden. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
- Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO): Das Berufsbildungsgesetz ist die Grundlage für die betriebliche
Ausbildung. Es legt die erforderlichen Voraussetzungen und Bedingungen für eine Ausbildung in den Unternehmen fest, zum
Beispiel die Regelungen zum Abschluss von Ausbildungsverträgen sowie Rechte und Pflichten der Ausbildenden und Auszubildenden. Die Handwerksordnung regelt die speziellen Voraussetzungen für Handwerksbetriebe, die ausbilden wollen. (Bundesministerium für Bildung und Forschung I)
- Betrieblicher Ausbildungsplan: Der betriebliche Ausbildungsplan beschreibt, welche Ausbildungsinhalte die Auszubildenden
in welchem Zeitraum erlernen. Mindestens sind das die Ausbildungsinhalte, die im Ausbildungsrahmenplan genannt werden.
Der betriebliche Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages und spätestens zu Beginn der Ausbildung den Auszubildenden auszuhändigen. (Bundesministerium für Bildung und Forschung I)
- Eignung als Ausbilder/-in und als Ausbildungsbetrieb: Die Voraussetzungen für die Eignung als Ausbilder/-in und als ausbildendes Unternehmen legt das bundesweit geltende Berufsbildungsgesetz fest. Die Feststellung der Eignung erfolgt durch die
Ausbildungsberater/-innen der zuständigen Stellen. (Bundesministerium für Bildung und Forschung I)
- Fortbildungsordnung: Fortbildungsordnungen legen die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses, das Ziel, den Inhalt, die
Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsanforderungen zum Erwerb von Fortbildungsabschlüssen fest. (Berufsbildungsgesetz)
- Kompetenz: Kompetenz bezeichnet die Fähigkeit und Bereitschaft des Einzelnen, Kenntnisse und Fertigkeiten sowie persönliche, soziale und methodische Fähigkeiten zu nutzen und sich durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Kompetenz wird als umfassende Handlungskompetenz verstanden. Es wird zwischen fachlichen, personalen und methodischen Kompetenzen unterschieden. (Deutscher Qualifikationsrahmen – DQR)
- Qualitätssicherung und -entwicklung: Qualitätssicherung und -entwicklung umfassen Maßnahmen, die sicherstellen, dass die
allgemeine und berufliche Bildung (Bildungsinhalte, Bewertung der Lernergebnisse usw.) den Qualitätsanforderungen der beteiligten Akteure entspricht. (Cedefop)
- Rahmenlehrplan: Der Rahmenlehrplan regelt den berufsbezogenen Unterricht an der Berufsschule. Er wird von der Kultusministerkonferenz beschlossen und ist auf die Ausbildungsordnung abgestimmt. (Kultusministerkonferenz)
- Teilqualifikationen: Teilqualifikationen (zum Beispiel „Kontrollieren und Steuern des Warenflusses“ aus dem Berufsbild „Verkäufer/in“) sind standardisierte Lerneinheiten. In ihrer Summe decken sie alle fachlichen Inhalte eines Ausbildungsberufes ab.
Sie ermöglichen über die Externenprüfung den Erwerb bzw. das Nachholen eines Berufsabschlusses. (Bundesagentur für Arbeit II)
- Umschulung: Umschulung bezeichnet eine Aus- bzw. Weiterbildung für eine andere als die zuvor ausgeübte oder erlernte
Tätigkeit. Gründe dafür können bspw. eine Berufskrankheit, ungenügende Nachfrage im alten Beruf oder technische Neuorientierung eines gesamten Berufes sein. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
- Verbundausbildung: Für Betriebe, die nicht alle in der Ausbildungsordnung festgelegen Lerninhalte vermitteln können, besteht
die Möglichkeit der Verbundausbildung. Verbundausbildung bedeutet, dass der Betrieb mit einem anderen Unternehmen
oder mit einem Bildungsträger ausbildet. Bei der Vermittlung solcher Kooperationen helfen die zuständigen Stellen (Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern). (Bundesministerium für Bildung und Forschung I)
- Zusatzqualifikation: Zusatzqualifikationen können im Rahmen der beruflichen Erstausbildung oder unmittelbar im Anschluss
daran von Auszubildenden in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf erworben werden. Zusatzqualifikationen ergänzen die Berufsausbildung durch zusätzliche Inhalte, die nicht in der Ausbildungsordnung eines Berufs vorgeschrieben sind
(zum Beispiel Fremdsprachenkompetenz, Rhetorik, den Erwerb von Führerscheinen oder Schweißlizenzen). Sie werden durch
ein Zertifikat des Betriebes, eines Bildungsträgers oder einer Kammer belegt. (Bundesministerium für Bildung und Forschung II)